IT-Sicherheitsrichtlinie § 75b SGB V: Was Zahnärzte jetzt beachten müssen
In Zahnarztpraxen laufen täglich hochsensible Patientendaten durch Server, Cloud-Systeme und Praxissoftware. Seit Einführung der IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75b SGB V sind alle vertragszahnärztlichen Praxen verpflichtet, ihre IT-Systeme technisch und organisatorisch abzusichern.
In diesem Beitrag zeigen wir – THUMM IT aus Wolfschlugen –, was die Richtlinie konkret bedeutet, welche Pflichten Zahnärzte haben, welche Strafen bei Verstößen drohen und wie Sie die Anforderungen effizient umsetzen.
⚖️ Was hinter der IT-Sicherheitsrichtlinie § 75b SGB V steckt
Die Richtlinie wurde vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entwickelt und ist seit 2021 verbindlich. Sie gilt für alle Praxen, die an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sind – also für Zahnärzte, Ärzte, Psychotherapeuten und MVZ.
Ziel ist es, die Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit der Patientendaten sicherzustellen.
🔍 Die Richtlinie fordert u. a.:
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ein schriftliches IT-Sicherheitskonzept,
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regelmäßige Schulungen des Praxispersonals,
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den Einsatz von aktueller Sicherheitssoftware,
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Zugriffskontrollen für alle Systeme,
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regelmäßige Backups und Notfallpläne,
-
sowie eine Dokumentation der Maßnahmen.
🧠 1. IT-Sicherheitskonzept – die Grundlage jeder Praxis-IT
Ein individuelles IT-Sicherheitskonzept ist Pflicht. Es beschreibt, wie Ihre Praxis Daten schützt, Risiken bewertet und auf Störungen reagiert.
Empfehlung:
Orientieren Sie sich an anerkannten Standards wie ISO 27001 oder dem BSI-Grundschutz-Kompendium. Diese liefern praxisnahe Leitplanken, die auch von den KZVen akzeptiert werden.
Wichtige Inhalte:
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Systemübersicht (Server, Geräte, Software)
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Risikoanalyse (Was passiert bei Ausfall oder Angriff?)
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Backup- & Wiederherstellungsstrategie
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Zugriffskontrolle und Passwortmanagement
-
Notfallkonzept
💡 THUMM IT-Tipp: Wir erstellen für Zahnärzte ein anpassbares IT-Sicherheitskonzept, das alle Punkte der Richtlinie abdeckt – inklusive Nachweisdokumentation für Ihre KZV.
🔐 2. Datensicherheit & DSGVO – Patientenschutz hat höchste Priorität
Zahnärzte verarbeiten täglich besonders schützenswerte Gesundheitsdaten. Neben der DSGVO müssen Sie auch § 75b SGB V erfüllen.
Empfohlene Maßnahmen:
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Verschlüsselung: Führen Sie eine vollständige Laufwerksverschlüsselung ein (z. B. BitLocker, VeraCrypt).
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2-Faktor-Authentifizierung: Für Zugriffe auf Server, Cloud oder KIM-Mail.
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Getrennte Netzwerke: Verwaltung, Behandlungsräume und Gäste-WLAN strikt trennen.
-
Sicherheitsupdates: Automatisiertes Patch-Management verhindert Schwachstellen.
🔒 Ergebnis: Höherer Datenschutz, weniger Risiko und volle Compliance mit DSGVO & § 75b.
👩⚕️ 3. Schulungen & Awareness – das Team ist die beste Firewall
Fast 80 % aller Sicherheitsvorfälle entstehen durch menschliches Fehlverhalten – meist unbeabsichtigt.
Darum schreibt die Richtlinie regelmäßige Schulungen vor.
Inhalte einer guten IT-Schulung:
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Erkennen von Phishing-Mails und Social Engineering
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Umgang mit Patientendaten und mobilen Geräten
-
Grundlagen des sicheren Passwortmanagements
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Verhalten im Notfall (z. B. Cyberangriff oder Datenverlust)
Tipp: Planen Sie Schulungen mindestens zweimal jährlich und dokumentieren Sie die Teilnahme – das ist prüfrelevant.
💾 4. Backup, Notfallplan & Wiederherstellung
Ein vollständiges Backup-Konzept schützt Ihre Praxis vor Datenverlust durch Ausfälle, Ransomware oder Hardwaredefekte.
Das gehört dazu:
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Tägliche automatische Backups (z. B. mit Veeam oder Acronis)
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Externe Sicherung auf getrennten Systemen oder Cloud-Speichern
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Regelmäßige Wiederherstellungstests
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Notfallhandbuch mit klaren Zuständigkeiten
Wir richten Backups so ein, dass Sie Ihre Praxisdaten innerhalb weniger Stunden wiederherstellen können – auch bei einem Totalausfall.
🧩 5. Typische Fehler – und wie Sie sie vermeiden
Selbst gut ausgestattete Praxen machen oft dieselben Sicherheitsfehler.
Fehler 1: Kein Passwortkonzept
➡️ Lösung: Komplexe Passwörter + Passwortmanager (1Password, Bitwarden).
Fehler 2: Vernachlässigte Updates
➡️ Lösung: Automatisches Patch-Management über zentralen IT-Dienstleister.
Fehler 3: Fehlende Protokolle und Dokumentation
➡️ Lösung: Alle Änderungen, Zugriffe und Backups schriftlich festhalten – Pflicht nach § 75b.
Fehler 4: Keine physische Sicherheit
➡️ Lösung: Serverräume abschließen, Geräte kennzeichnen, Zugänge überwachen.
🏥 6. Umsetzung in der Praxis – wie THUMM IT Zahnärzte unterstützt
Wir begleiten Zahnärzt:innen im Raum Esslingen, Nürtingen, Filderstadt und Kirchheim bei der kompletten Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie.
Unser Angebot:
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📋 Erstellung & Pflege Ihres IT-Sicherheitskonzepts
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🔄 Einrichtung von Backups & Notfallmanagement
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🧠 Schulung Ihres Teams (Datenschutz & Awareness)
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🧩 Wartung, Monitoring & Security-Patching
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🧾 Nachweisführung für KZV-Prüfungen
Damit Sie sich um Ihre Patienten kümmern können – und nicht um IT-Paragraphen.
❓ FAQ zur IT-Sicherheitsrichtlinie § 75b SGB V für Zahnärzte
Muss jede Zahnarztpraxis ein Sicherheitskonzept haben?
Ja. Seit 2021 ist ein IT-Sicherheitskonzept nach § 75b SGB V verpflichtend.
Wer kontrolliert die Umsetzung?
Die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen (KZVen) können Nachweise verlangen.
Was passiert bei Verstößen?
Bußgelder, Regressforderungen oder Sperrungen des TI-Zugangs sind möglich.
Wie oft muss geschult werden?
Mindestens einmal jährlich, empfohlen sind zwei Schulungen pro Jahr.
🚀 Fazit: Sicherheit mit System – so läuft Ihre Praxis auch digital rund
Die IT-Sicherheitsrichtlinie ist keine Bürokratiehürde, sondern eine Chance, Ihre Praxis zukunftssicher zu machen.
Mit klaren Konzepten, automatisierten Sicherheitsprozessen und geschultem Team vermeiden Sie Ausfälle und erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen.
👉 Jetzt IT-Sicherheitscheck vereinbaren – telefonisch unter 07022 560690 oder über unser Kontaktformular.
THUMM IT – IT, die einfach läuft. Für Zahnärzte in Esslingen, Nürtingen und Filderstadt.

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