E-Rechnungspflicht ab 2025 – was Arztpraxen jetzt wissen sollten
Digitalisierung auch im Gesundheitswesen
Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung in Deutschland verpflichtend – zunächst für Unternehmen im B2B- und B2G-Bereich.
Auch wenn Arztpraxen nicht direkt rechnungsverpflichtet sind, betrifft die Änderung sie indirekt: Lieferanten, Labore und Dienstleister werden künftig Rechnungen nur noch elektronisch versenden.
Das bedeutet: Ihre Praxis muss diese digitalen Rechnungen empfangen, verarbeiten und gesetzeskonform archivieren können.
Wir von THUMM IT aus Wolfschlugen zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Systeme vorbereiten – sicher, GoBD- und DSGVO-konform.
Was bedeutet die E-Rechnungspflicht konkret für Arztpraxen?
Die E-Rechnungspflicht gilt zunächst für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber („Business-to-Government“).
Für Arztpraxen ist der Versand von E-Rechnungen daher nicht zwingend erforderlich.
Aber: Immer mehr Geschäftspartner – vom Medizinprodukte-Lieferanten bis zum Labor – werden ab 2025 nur noch elektronische Rechnungen im Format ZUGFeRD oder XRechnung versenden.
Darum sollten Praxen schon jetzt in der Lage sein, solche Rechnungen:
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sicher zu empfangen,
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korrekt zu verarbeiten,
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und revisionssicher zu archivieren.
So funktioniert der Empfang elektronischer Rechnungen
E-Rechnungen sind keine PDF-Dokumente, sondern strukturierte Datensätze.
Diese können automatisch von Praxisverwaltungs- oder Buchhaltungssoftware eingelesen werden – etwa in DATEV, Addison oder Lexware.
Voraussetzungen für Ihre Praxis:
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Kompatible Software (mit ZUGFeRD/XRechnung-Schnittstelle)
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Sichere E-Mail- oder Portallösung für den Empfang
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Digitale Ablage nach GoBD-Richtlinien
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Automatische Verschlüsselung & Zugriffsschutz
💡 THUMM IT prüft Ihre bestehende Infrastruktur und richtet alles so ein, dass E-Rechnungen sicher und rechtskonform verarbeitet werden können.
Vorteile für Arztpraxen – wenn Sie jetzt umstellen
Die E-Rechnungspflicht ist keine Hürde, sondern eine Chance zur Digitalisierung.
Arztpraxen, die sich frühzeitig vorbereiten, profitieren von:
1️⃣ Zeitersparnis
Rechnungsdaten werden automatisch verarbeitet – ohne manuelle Eingabe. Das spart wertvolle Arbeitszeit.
2️⃣ Kostenreduktion
Weniger Papier, weniger Druckkosten, weniger Verwaltungsaufwand.
Digitale Ablage ersetzt physische Ordner.
3️⃣ Effizienzsteigerung
Schnellere Bearbeitung, transparente Abläufe, einfache Nachvollziehbarkeit.
4️⃣ Revisionssicherheit
Digitale Archivierung nach GoBD garantiert, dass Rechnungen manipulationssicher aufbewahrt werden.
5️⃣ Nachhaltigkeit
Weniger Papierverbrauch und Druckmaterialien – ein Beitrag zu einer umweltfreundlicheren Praxisführung.
Herausforderungen – und wie Sie sie meistern
Auch wenn die E-Rechnung langfristig viele Vorteile bringt, erfordert die Umstellung etwas Vorbereitung.
🔹 Technische Infrastruktur
Ihre Praxissoftware muss in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu verarbeiten.
Wir prüfen, ob Ihre Systeme kompatibel sind oder angepasst werden müssen.
🔹 Schulung & Prozessanpassung
Mitarbeitende müssen wissen, wie E-Rechnungen empfangen, geprüft und archiviert werden.
Wir schulen Ihr Team praxisnah – ohne Fachchinesisch.
🔹 Datenschutz & IT-Sicherheit
Elektronische Rechnungen enthalten personenbezogene Daten.
Deshalb muss der gesamte Übertragungs- und Speicherprozess DSGVO-konform und verschlüsselt erfolgen.
🔹 GoBD-konforme Archivierung
E-Rechnungen müssen 10 Jahre revisionssicher aufbewahrt werden.
Unsere Lösungen erfüllen alle Anforderungen der GoBD und § 146 AO.
Wie THUMM IT Arztpraxen bei der E-Rechnung unterstützt
Als IT-Systemhaus für medizinische Einrichtungen in der Region Wolfschlugen, Nürtingen, Aichtal, Filderstadt und Ostfildern begleiten wir Arztpraxen auf dem Weg zur digitalen Rechnungsverarbeitung.
Unsere Leistungen:
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Beratung & Bestandsaufnahme: Prüfung Ihrer IT- und Buchhaltungssysteme auf E-Rechnungsfähigkeit
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Technische Umsetzung: Einrichtung kompatibler Software & Schnittstellen (ZUGFeRD, XRechnung)
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Datenschutz & Sicherheit: Verschlüsselte Übertragung, DSGVO-konforme Speicherung, Zugriffskontrollen
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Mitarbeiterschulung: Einweisung in den digitalen Rechnungsprozess
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Langfristige Betreuung: Updates, Wartung & Support über unsere Managed Services
💡 Unser Ziel: Ihre Praxis arbeitet effizient, sicher und gesetzeskonform – mit IT, die einfach läuft.
FAQ – E-Rechnung für Arztpraxen
1. Muss meine Praxis ab 2025 E-Rechnungen versenden?
Nein, die Pflicht betrifft vor allem Unternehmen, die mit öffentlichen Auftraggebern zusammenarbeiten. Für Arztpraxen ist vor allem der Empfang elektronischer Rechnungen relevant.
2. Welche Formate muss meine Software unterstützen?
ZUGFeRD und XRechnung sind die wichtigsten Standards. Wir prüfen, ob Ihre Praxissoftware diese Formate verarbeiten kann.
3. Wie lange müssen elektronische Rechnungen aufbewahrt werden?
Mindestens 10 Jahre – revisionssicher nach GoBD und DSGVO-Vorgaben.
4. Ist die Verarbeitung elektronischer Rechnungen sicher?
Ja – wenn sie über verschlüsselte Systeme und geprüfte Softwarelösungen erfolgt. Wir sorgen dafür, dass Ihre Daten geschützt bleiben.
Fazit: Die E-Rechnung als Chance für Ihre Praxis
Die E-Rechnungspflicht 2025 ist mehr als eine gesetzliche Änderung – sie ist ein Schritt in Richtung Digitalisierung und Effizienz.
Arztpraxen, die sich jetzt vorbereiten, sichern sich klare Vorteile: weniger Aufwand, geringere Kosten und mehr Transparenz.
Mit THUMM IT als Partner meistern Sie die Umstellung sicher und stressfrei.
Wir beraten, installieren, schulen und betreuen – alles aus einer Hand.
👉 Jetzt Beratung zur E-Rechnung anfordern!
THUMM IT · Parkstraße 7 · Wolfschlugen
📞 Telefon: 07022 560690
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